BANK- UND FINANZMARKTRECHT
Wir beraten und unterstützen Private und Unternehmen im privatrechtlichen Bank- und Finanzmarktrecht, insbesondere bei der Erstellung und Durchsetzung der nachfolgenden Verträge:
Darlehen, Verwahrungsverträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Finanzintermediären, inbesondere von Banken und Vermögensverwaltern
Pfandverträge, Grundpfand- und Faustpfandverträge
Garantien und Bürgschaften, Akkreditive
Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungverträge, Suitability
Konsumkredite
Im öffentlichen Bank- und Finanzmarktrecht unterstützen wir Private und Unternehmen bei:
Einholung von Bewilligungen für Banken, Effektenhändler, Fonds und Vermögensverwalter
Abklärungen betreffend Abgrenzungen bewilligungs- und nicht bewilligungspflichtige Tätigkeiten, z.B. Fintech
Aufsichts- und Verwaltungsverfahren im Finanzmarktrecht
Abklärungen betreffend Börsenrecht, Insiderhandel, Marktverhalten, Publizitätspflichten
Amtshilfeverfahren
der Umsetzung von EU-Regularien wie MiFID II
Problemen des Crowdfunding
Fragen des Bankgeheimnisses