STRASSENVERKEHRSRECHT

Beratung und Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen als Fahrzeughalter im Zusammenhang mit:

  • der Vertretung in Administrativverfahren vor Strassenverkehrsamt, Sicherheitsdirektion, Verwaltungsgericht, Bundesgericht

  • der Vertretung im Ordnungsbussenverfahren

  • der Vertretung vor sämtlichen Strafbehörden

  • folgenden Themen:

    • Erteilung und disziplinarischer Entzug der Fahrberechtigung (Geschwindigkeitsübertretung, Fahren in angetrunkenem Zustand, unter Betäubungsmitteleinfluss oder Arzneimitteleinfluss, Fahren ohne Fahrzeugausweis, ohne Führerausweis oder trotz Entzug), sowie Verlängerung und Annullierung des Führerausweises)

    • Entzug der Fahrberechtigung aufgrund von medizinischen Hindernissen