IMMOBILIENRECHT

Vertretung nationaler und internationaler Unternehmen und Privatpersonen in allen Bereichen des Immobilienrechts:

  • Prüfung und Erstellung von Kauf-, Verwaltungs- und Maklerverträgen

  • Beratung im Bereich des Mit-, Gesamt- und Stockwerkeigentums

  • Erstellung von Reglementen, Nutzungs- und Verwaltungsordnungen im Bereich des Mit- und Stockwerkeigentums

  • Erhebung von Mangelrügen und Verfassen von Abmahnschreiben

  • Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungs- bzw. Mängelrechten (Wandelung, Minderung)

  • Verfassen von Klauseln betreffend Wegbedingung der Gewährleistung

  • Beratung und Vertretung bei Lieferverzug