BANK- UND FINANZMARKTRECHT

Wir beraten und unterstützen Private und Unternehmen im privatrechtlichen Bank- und Finanzmarktrecht, insbesondere bei der Erstellung und Durchsetzung der nachfolgenden Verträge:

  • Darlehen, Verwahrungsverträge

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen von Finanzintermediären, inbesondere von Banken und Vermögensverwaltern

  • Pfandverträge, Grundpfand- und Faustpfandverträge

  • Garantien und Bürgschaften, Akkreditive

  • Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungverträge, Suitability

  • Konsumkredite

Im öffentlichen Bank- und Finanzmarktrecht unterstützen wir Private und Unternehmen bei:

  • Einholung von Bewilligungen für Banken, Effektenhändler, Fonds und Vermögensverwalter

  • Abklärungen betreffend Abgrenzungen bewilligungs- und nicht bewilligungspflichtige Tätigkeiten, z.B. Fintech

  • Aufsichts- und Verwaltungsverfahren im Finanzmarktrecht

  • Abklärungen betreffend Börsenrecht, Insiderhandel, Marktverhalten, Publizitätspflichten

  • Amtshilfeverfahren

  • der Umsetzung von EU-Regularien wie MiFID II

  • Problemen des Crowdfunding

  • Fragen des Bankgeheimnisses