STRAFRECHT

Beratung und Vertretung beschuldigter Personen (auch als amtliches Mandat), Opfer und geschädigter Personen (Privatklägerschaft), zur Durchsetzung ihrer Rechte, namentlich bei:

  • Strafanzeigen

  • Strafverteidigung

  • Opfervertretung

  • Teilnahme an polizeilichen Befragungen und staatsanwaltlichen Einvernahmen

  • Einsprache gegen Strafbefehle, Übertretungsstrafverfahren sowie abgekürzte Verfahren

  • Haftverfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht

  • Gerichtsverfahren vor allen Gerichtsinstanzen bis ans Bundesgericht

  • Adhäsionsverfahren (Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche) der Privatkläger

  • Vermögens-, Gewalt-, Sexualdelikte

  • Jugendstraf- und Jugendstrafprozessrecht

  • Verwaltungsstrafrecht

  • Wirtschaftsstrafrecht (Unternehmensstrafbarkeit, Geldwäscherei etc.)